
Die Falknerprüfung
Um in Deutschland die "Beizjagd" (Falknerei) ausüben zu können, müssen folgende gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sein:
1. Nachweis über bestandene Jägerprüfung (ggf. eingeschränkte Jägerprüfung ohne Waffenkunde und Schießen)
2. Nachweis über bestandene Falknerprüfung
Nach vorliegen dieser Voraussetzungen kann ein Falknerjagdschein gelöst werden.
Dieser Falknerjagdschein berechtigt:
a) Greifvögel und Falken zu Halten
b) die Beizjagd auszuüben
Unsere Ausbildungskurse:
Falknerlehrgang 1, Nr. 9056, vom 06. - 14.3.2010, Kursgebühr € 1.290.- + staatliche Prüfungsgebühr
Falknerlehrgang 2, Nr. 9057, vom 30.10. - 07.11.2010, Kursgebühr € 1.290.- + staatliche Prüfungsgebühr
In den Lehrgängen ist die Prüfung integriert. Wir legen größten Wert auf eine praktische Unterweisung. Deshalb arbeiten unsere Kursteilnehmer in einer Falknerei aktiv mit. Damit jeder tatsächlich auch praktisch mit den Greifen, Falken und Eulen umgehen kann, begrenzen wir die Teilnehmerzahl auf 8 Personen. Eine Massenabfertigung nach dem Motto: schnell, schnell - lehnen wir ab.
Wir bieten Qualität aus unserer Grundeinstellung, der Würde zum Tier.
Im Kurspreis sind sämtliche Lehrmaterialien und notwendigen Bücher, Skripte etc. enthalten.
