Falknerprüfung

Um in Deutschland die "Beizjagd" (Falknerei) ausüben zu können, müssen folgende gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sein:

1.  Nachweis über bestandene Jägerprüfung (ggf. eingeschränkte Jägerprüfung ohne Waffenkunde und Schießen)

2. Nachweis über bestandene Falknerprüfung

Nach vorliegen dieser Voraussetzungen kann ein Falknerjagdschein gelöst werden.

Dieser Falknerjagdschein berechtigt:

a) Greifvögel und Falken zu Halten

b) die Beizjagd auszuüben

Unsere Ausbildungskurse:

Falknerlehrgang 1, Nr. 9062, vom 09.03. - 17.03.2013,             
Falknerlehrgang 2, Nr. 9063, vom 02.11. - 10.11.2013,             Kursgebühr  € 790.- + staatliche Prüfungsgebühr

Im Jahr 2011 und am Falknerlehrgang 1 im Jahr 2012 hatten wir an

allen Kursen eine Erfolgsquote von 100 %!



In den Lehrgängen ist die Prüfung integriert. Wir legen größten Wert auf eine praktische Unterweisung. Deshalb arbeiten unsere Kursteilnehmer in einer Falknerei aktiv mit. Damit jeder tatsächlich auch praktisch mit den Greifen, Falken und Eulen umgehen kann, begrenzen wir die Teilnehmerzahl. Eine Massenabfertigung nach dem Motto: schnell, schnell. preiswert, billig - lehnen wir ab.

Wir bieten Qualität aus unserer Grundeinstellung, der Würde zum Tier.


Im Kurspreis sind sämtliche Lehrmaterialien und notwendigen Bücher, Skripte etc. enthalten.