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Die Jägerprüfung ist Vorrausetzung für die Erteilung eines Jagdscheines. Die
Ausbildung zur Jägerprüfung der Jagdschulen Seibt endet immer* mit der
staatlichen Jägerprüfung, die an den Jagdschulen (z.Zt. im Saarland, in
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Niedersachsen) direkt in den Schulungsräumen abgenommen werden.
Vorteile: Sie sind mit den Räumlichkeiten vertraut, Sie kennen das Anschaungsmaterial, Sie finden eine angenehme Atmosphäre vor, Ihre
"Prüfungsangst" ist geringer.
Die Jägerprüfung besteht immer aus einer Schießprüfung, einer schriftlichen
Prüfung (meist Fragen zum Ankreuzen) und einer mündlichen oder
mündlich/praktischen Prüfung. Die genauen
Prüfungsanforderungen finden Sie nachstehend in der Tabelle.
Prüfungsanforderungen im Vergleich
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Prüfungsfach
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Saarland
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Rheinland-Pfalz |
Sachsen
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Mindestalter |
15 Jahre |
15 ½ Jahre (Prüfling muß im Kalenderjahr noch 16 Jahre alt werden |
15 ½ Jahre
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Schießprüfung
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Schrot:
Kipphase
(6 Hasen/3 Treffer
erforderlich)
Büchse:
Sitzend aufgelegt
auf Ringscheibe und
stehend angestrichen
auf den Rehbock. Das
gesamte Schießen kann
am Prüfungstag einmal
wiederholt werden.
Eine Teilwiederholung
ist innerhalb von
13 Monaten möglich.
Bei Nichtbestehen
erfolgt kein Ausschluss.
Sie können trotzdem
die weiteren Prüfungsteile
absolvieren.
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Schrot:
Kipphase
(10 Hasen/6 Treffer
erforderlich)
Büchse:
Stehend angestrichen auf Rehbock 4 Schuß, Überläufer
sitzend aufgelegt 3 Schuß,
laufender Keiler 3 Schuss; von 100 möglichen Ringen
müssen mindestens 60 erreicht werden. Eine Disziplin muß mit Großkaliber
geschossen werden.
Kurzwaffe:
5 Schuß (fangschußtauglich für Schalenwild) auf Scheibe
Überläufer; Schußentfernung 7 Meter; zum Bestehen werden 4 Treffer
innerhalb der Ringe gefordert. |
Schrot:
Kipphase
(5 Hasen/3 Treffer
erforderlich)
und Wurfscheibe
(15 Wurfscheiben/
4 Treffer)
Büchse:
Stehend angestrichen
und laufender
Keiler (5 Schuss/
2 Treffer erforderlich);
Nichtbestehen
führt zum Ausschluss;
allerdings
kann das gesamte
Schießen am Prüfungstag
einmal
wiederholt werden.
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Teilwiederholung
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ja (innerhalb 13 Monaten für bis zu 2 Prüfungsteile) |
ja, in einem Fachgebiet, wenn die Wiederholung zu einem
Gesamtbestehen führen würde. Es ist dann die gesamte schriftliche und
mündliche Prüfung in diesem Fach zu wiederholen. |
nein |
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Schriftliche
Prüfung
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Zum Ankreuzen,
5 Antworten, davon ist
eine richtig; amtlicher
Fragen- und Antwortkatalog
vorhanden;
insgesamt werden
120 Fragen in 5 Fächern
gestellt, also pro Fach
24; davon müssen
mindestens 17 richtig
sein; Fragenpool
erhalten Sie im Vorfeld.
Bei Nichtbestehen Teilwiederholung
möglich. |
Insgesamt
120 Fragen zum
Ankreuzen in
6 Fächern, also je
Fach 20 Fragen mit
4 vorgegebenen
Antworten, wovon
eine oder mehrere richtig sind.
Öffentlicher, behördlicher
Fragenpool ist vorhanden.
jedes Fach wird mit Note von 1 – 6 bewertet.
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Insgesamt ca. 200
Fragen zum
Ankreuzen in
4 Fächern, mindestens
60 % richtig.
Pro Frage 3 Antworten,
wovon
eine richtig ist.
Öffentlicher,
behördlicher
Fragenpool vorhanden. |
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Prüfungsfach
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Saarland
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Rheinland-Pfalz |
Sachsen
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Mündliche
Prüfung
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In jedem Fach wird einzeln 15 Minuten geprüft;
Vertreter der Schule (Fachausbilder sind zugegen). Die mündliche Prüfung
ist bestanden, wenn kein Fach
mit „ungenügend“ (6) und maximal ein Fach mit
„mangelhaft“
(5) bewertet wurde
und diese mangelhafte Leistung mit einer „2“ oder
zweimal einer „3“ ausgeglichen wird. Teilwiederholungs-prüfung mündlich
nur möglich, wenn keine 6 und maximal zweimal
Note 5 vergeben wurde. |
In Gruppen bis zu 5 Personen; Prüfzeit auf alle 6
Fachgebiete verteilt; Pro Prüfling nicht mehr als eine Stunde Prüfzeit;
jedes Fach wird mit Note von 1 – 6 bewertet.
Ausbilder können zugegen sein.
Für jedes Fach wird schriftlich und mündlich eine Note
ermittelt. Wird in einem Fach die Note 6 erziehlt oder in mehr als zwei
Fächern eine 5, nach erfolgter Teilwiederholung ist die Prüfung nicht
bestanden und muß komplett wiederholt werden. |
In jedem Fach wird
einzeln geprüft.
Vertreter der
Schule sind nicht zugelassen.
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Waffen-handhabung
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Bei der Schießprüfung
wird die Waffenhandhabung
„Langwaffen“
und „Kurzwaffen“ jeweils
als extra Prüfungsstation
geprüft. |
Dieses Fach wird
bei der mündlichen Prüfung mitgeprüft.
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Dieses Fach wird
bei der mündlichen
Prüfung mitgeprüft.
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Praktische
Prüfung
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Entfällt; wird bei der
mündlichen Prüfung
mitgeprüft.
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Entfällt; wird bei
der mündlichen
Prüfung mitgeprüft.
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Entfällt; wird bei
der mündlichen
Prüfung mitgeprüft.
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Pflichtstunden
Pflichtkurs |
120 Std./ Ja
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120 Std./ Ja
|
120 Std./ Ja
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Prüfungs-
Gebühr |
€ 214.- |
€ 240.- |
€ 214.- |
Alle Angaben ohne Gewähr!
Änderungen durch die Behörden vorbehalten!
Und nach der Prüfung lassen
wir Sie nicht alleine. Auf Wunsch können Sie Ihr erstes Stück Schalenwild
unter unserer Anleitung und Betreuung mit uns erlegen. Wir verfügen über
Spitzenreviere im In- und Ausland. Ebenso führen wir "Jägerschul-Lehrjagden" in
Zusammenarbeit mit den staatlichen Forstverwaltungen durch, zum Erlernen der
jagdlichen Praxis.
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