Die Jägerprüfung ist Vorrausetzung für die Erteilung eines Jagdscheines. Die Ausbildung zur Jägerprüfung der Jagdschulen Seibt endet immer* mit der staatlichen Jägerprüfung, die an den Jagdschulen (z.Zt. im Saarland, in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Niedersachsen) direkt in den Schulungsräumen abgenommen werden. Vorteile: Sie sind mit den Räumlichkeiten vertraut, Sie kennen das Anschaungsmaterial, Sie finden eine angenehme Atmosphäre vor, Ihre "Prüfungsangst" ist geringer.

Die Jägerprüfung besteht immer aus einer Schießprüfung, einer schriftlichen Prüfung (meist Fragen zum Ankreuzen) und einer mündlichen oder mündlich/praktischen Prüfung. Die genauen Prüfungsanforderungen finden Sie nachstehend in der Tabelle.

                    Prüfungsanforderungen im Vergleich

 

Prüfungsfach

 

Saarland

 

Rheinland-Pfalz

Sachsen

 

Mindestalter

15 Jahre

15 ½ Jahre (Prüfling muß im Kalenderjahr noch 16 Jahre alt werden

15 ½ Jahre

 

Schießprüfung

 

Schrot:

Kipphase

(6 Hasen/3 Treffer

erforderlich)

Büchse:

Sitzend aufgelegt

auf Ringscheibe und

stehend angestrichen

auf den Rehbock. Das

gesamte Schießen kann

am Prüfungstag einmal

wiederholt werden.

Eine Teilwiederholung

ist innerhalb von

13 Monaten möglich.

Bei Nichtbestehen

erfolgt kein Ausschluss.

Sie können trotzdem

die weiteren Prüfungsteile

absolvieren.

 

Schrot:

Kipphase

(10 Hasen/6 Treffer

erforderlich)

Büchse:

Stehend angestrichen auf Rehbock 4 Schuß, Überläufer sitzend aufgelegt 3 Schuß,

laufender Keiler 3 Schuss; von 100 möglichen Ringen müssen mindestens 60 erreicht werden. Eine Disziplin muß mit Großkaliber geschossen werden.

Kurzwaffe:

5 Schuß (fangschußtauglich für Schalenwild) auf Scheibe Überläufer; Schußentfernung 7 Meter; zum Bestehen werden 4 Treffer innerhalb der Ringe gefordert.

Schrot:

Kipphase

(5 Hasen/3 Treffer

erforderlich)

und Wurfscheibe

(15 Wurfscheiben/

4 Treffer)

Büchse:

Stehend angestrichen

und laufender

Keiler (5 Schuss/

2 Treffer erforderlich);

Nichtbestehen

führt zum Ausschluss;

allerdings

kann das gesamte

Schießen am Prüfungstag

einmal

wiederholt werden.

 

Teilwiederholung

 

ja (innerhalb 13 Monaten für bis zu 2 Prüfungsteile)

ja, in einem Fachgebiet, wenn die Wiederholung zu einem Gesamtbestehen führen würde. Es ist dann die gesamte schriftliche und mündliche Prüfung in diesem Fach zu wiederholen.

nein

Schriftliche

Prüfung

 

Zum Ankreuzen,

5 Antworten, davon ist

eine richtig; amtlicher

Fragen- und Antwortkatalog

vorhanden;

insgesamt werden

120 Fragen in 5 Fächern

gestellt, also pro Fach

24; davon müssen

mindestens 17 richtig

sein; Fragenpool

erhalten Sie im Vorfeld.

Bei Nichtbestehen Teilwiederholung

möglich.

Insgesamt

120 Fragen zum

Ankreuzen in

6 Fächern, also je

Fach 20 Fragen mit

4 vorgegebenen

Antworten, wovon

eine oder mehrere richtig sind.

Öffentlicher, behördlicher

Fragenpool ist vorhanden.

jedes Fach wird mit Note von 1 – 6 bewertet.

 

 

Insgesamt ca. 200

Fragen zum

Ankreuzen in

4 Fächern, mindestens

60 % richtig.

Pro Frage 3 Antworten,

wovon

eine richtig ist.

Öffentlicher, behördlicher

Fragenpool vorhanden.

 

Prüfungsfach

 

Saarland

 

Rheinland-Pfalz

Sachsen

 

Mündliche

Prüfung

 

In jedem Fach wird einzeln 15 Minuten geprüft; Vertreter der Schule (Fachausbilder sind zugegen). Die mündliche Prüfung ist bestanden, wenn kein Fach

mit „ungenügend“ (6) und maximal ein Fach mit „mangelhaft“

(5) bewertet wurde

und diese mangelhafte Leistung mit einer „2“ oder zweimal einer „3“ ausgeglichen wird. Teilwiederholungs-prüfung mündlich

nur möglich, wenn keine 6 und maximal zweimal

Note 5 vergeben wurde.

In Gruppen bis zu 5 Personen; Prüfzeit auf alle 6 Fachgebiete verteilt; Pro Prüfling nicht mehr als eine Stunde Prüfzeit; jedes Fach wird mit Note von 1 – 6 bewertet.

Ausbilder können zugegen sein.

Für jedes Fach wird schriftlich und mündlich eine Note ermittelt. Wird in einem Fach die Note 6 erziehlt oder in mehr als zwei Fächern eine 5, nach erfolgter Teilwiederholung ist die Prüfung nicht bestanden und muß komplett wiederholt werden.

In jedem Fach wird

einzeln geprüft.

Vertreter der

Schule sind nicht zugelassen.

 

Waffen-handhabung

 

Bei der Schießprüfung

wird die Waffenhandhabung

„Langwaffen“

und „Kurzwaffen“ jeweils

als extra Prüfungsstation

geprüft.

Dieses Fach wird

bei der mündlichen Prüfung mitgeprüft.

 

Dieses Fach wird

bei der mündlichen

Prüfung mitgeprüft.

 

Praktische

Prüfung

 

Entfällt; wird bei der

mündlichen Prüfung

mitgeprüft.

 

Entfällt; wird bei

der mündlichen

Prüfung mitgeprüft.

 

Entfällt; wird bei

der mündlichen

Prüfung mitgeprüft.

 

Pflichtstunden

Pflichtkurs

120 Std./ Ja

 

120 Std./ Ja

 

120 Std./ Ja

 

Prüfungs-

Gebühr

€ 214.-

€ 240.-

€ 214.-

 

Alle Angaben ohne Gewähr! Änderungen durch die Behörden vorbehalten!

 

 Und nach der Prüfung lassen wir Sie nicht alleine. Auf Wunsch können Sie Ihr erstes Stück Schalenwild unter unserer Anleitung und Betreuung mit uns erlegen. Wir verfügen über Spitzenreviere im In- und Ausland. Ebenso führen wir "Jägerschul-Lehrjagden" in Zusammenarbeit mit den staatlichen Forstverwaltungen durch, zum Erlernen der jagdlichen Praxis.