Jagdschein - Voraussetzung Jägerprüfung
Der Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet. Voraussetzung für die erste Erteilung ist das Bestehen der Jägerprüfung in Deutschland.
Der Jagdschein wird ausgestellt als Jahresjagdschein (1 Jahr gültig), 3-Jahresjagdschein (3-Jahre gültig) oder als Tagesjagdschein (14 aufeinanderfolge Tage gültig). Der Jagdschein kann verlängert werden. Es fallen staatliche Gebühren von jährlich ca. € 100.- an. Hinzu kommen noch die Gebühren für die vorgeschriebene Jagdhaftpflichtversicherung von ca. 80.- bis 120.- jährlich. Beachten Sie bitte, daß das Jagdjahr vom Kalenderjahr abweicht. Das Jagdjahr beginnt am 1.4. und endet am 31.3. des Folgejahres.
Für Ausländer gibt es besondere Vorschriften. Grundsätzlich ist es jedoch diesem Personenkreis möglich, die Jägerprüfung in Deutschland abzulegen. Dies ist oft Vorraussetzung um in Deutschland ein Jagdrevier selbst zu pachten.
Die Ausbildung der Jägerschulen Seibt schließen immer mit der staatlichen Jägerprüfung ab, die bundesweit anerkannt wird.
Der Jagdschein berechtigt zur Ausübung der Jagd. Er ist in gewissem Sinne mit dem Führerschein vergleichbar. Der Führerschein berechtigt auch zum Führen eines Kraftfahrzeuges. Aber: Wer einen Führerschein hat, benötigt zum Fahren ein Kraftfahrzeug, wer einen Jagdschein hat benötigt zum Jagen ein Revier oder eine Jagderlaubnis (Jagdeinladung).
Der Jagdschein wird immer von der Behörde ausgestellt, wo der Bewerber seinen Hauptwohnsitz hat. Dies hat u.a. auch seine Gründe in waffenrechtlichen Vorschriften.
Aber: Die Jägerprüfung können Sie dort Ablegen, wo Sie die Prüfungsbehörde zulässt! Im Saarland, Niedersachen, Sachsen oder Rheinland-Pfalz sind Sie stets willkommen, sofern Ihr polizeiliches Führungszeugnis einwandfrei ist und Sie die sonstigen Zulassungsvorschriften wie Ausbildung, Anmeldeprozedure etc. erfüllen.
Die Jägerschule Seibt GmbH ist Ihnen gerne Begleiter auf Ihrem Weg zum Jagdschein.
Stand 01/2023